Freie Schulen sind Teil des öffentlichen Schulwesens. Obwohl Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht den Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe eines vielfältigen Schulwesens den gleichen Rang zuweisen wie den staatlichen Schulen, begegnen freie Schulen noch immer dem Vorurteil, es handele sich um elitäre Einrichtungen, die nur Kindern von finanzkräftigen Eltern offen stünden. Dies hat mit der Realität nichts zu tun. Denn das Grundgesetz verbietet den Ersatzschulen eine Sondierung nach den Besitzverhältnissen. Der Schulbeitrag an Ersatzschulen ist oft geringer, als mancherorts für kommunale Kindertagesstätten gezahlt werden muss.

Viele Einrichtungen bieten abgestufte Schulbeitragsregelungen, Geschwisterermäßigungen oder Stipendien an. Denn eine gute Schulbildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Konsequent wäre deshalb eine finanzielle Gleichbehandlung aller Schüler an staatlichen und gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft. Dadurch könnte auf die Erhebung von Schulbeiträgen verzichtet werden.

Schulbeiträge sind in Höhe von 30 Prozent, höchstens 5.000,00 EUR im Jahr, steuerlich absetzbar.


Staatliche Förderung von Ersatzschulen

Den Privatschulen stehen i.d.R. drei Finanzierungsquellen zur Verfügung: die staatliche Finanzhilfe, der kommunale Schullastenausgleich und Schulbeiträge. In einigen Ländern sind Finanzhilfe und Schullastenausgleich verbunden. Da die Zuschüsse nur für Ersatzschulen gezahlt werden und nach den jeweiligen Landesregelungen auch nur einen Teil der Personal- und Sachkosten decken (i.d.R. zwischen 50 und 85 Prozent der Kosten vergleichbarer staatlicher Schulen) müssen die in der Regel gemeinnützigen Schulträger Beiträge für den Besuch der Schulen erheben.

Die Zahlung des staatlichen Finanzausgleichs ist eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Rechtsverpflichtung des Staates zur Verwirklichung der vom Grundgesetz gewährleisteten Aufgabe eines vielfältigen öffentlichen Schulwesens und Garantie der verfassungsrechtlichen Wahlfreiheit der Eltern. Die Bereitschaft oder mangelnde Bereitschaft der Länder, diese Aufgabe zu erfüllen, hat direkten Einfluss auf die Höhe der Schulbeiträge, denn i.d.R. sind die Länder bemüht, den Finanzausgleich so niedrig wie möglich zu gestalten. Bildung kostet Geld - und Bildungspolitik wird in den meisten Ländern leider noch immer von den Finanzministerien gemacht.


Keine Zuschüsse für Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen werden vom Land i. d. R. nicht bezuschusst. In einzelnen Bundesländern sind staatliche Zuschüsse für Ergänzungsschulen unter der Einschränkung der Maßgabe des Haushaltes vorgesehen. Ergänzungsschulen erhalten nur indirekte Förderungen z.B. durch Steuerbefreiung (Körperschafts-, und Umsatz-, Gewerbesteuer). Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Schulgebühren und Spenden. Das Schulgeld kann bei staatlich anerkannten Ergänzungsschulen als steuerlichen Abzug in Höhe von 30% des Schulgeldes als Sonderausgaben angesetzt werden, § 10 Abs.1 Ziffer 9 EStG. Eine Förderung der Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann auf Antrag nach § 2 Abs. 1 oder 2 BAföG erfolgen. Bei Ergänzungsschulen ist die Förderungsfähigkeit abhängig von der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte zu vergleichbaren staatlichen Schulen durch die zuständige Landesbehörde.


Schulen in freier Trägerschaft entlasten den Landeshaushalt

Finanzhilfe und Schullastenausgleich, also die Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, sind niedriger, als die Länder für ihre eigenen Schulen ausgeben. So liegt die Höhe der Zuschüsse z.B. für einen Grundschüler bei Berücksichtigung aller betriebswirtschaftlich relevanten Ausgaben nur bei etwa 50 Prozent, im berufsbildenden Bereich sind es noch weniger. Da die Länder also Schüler an privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen finanziell anders behandeln als Schüler an staatlichen Schulen, spart das Land für jeden Einzelnen bares Geld. So spart z.B. das Land Schleswig-Holstein nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln in jedem Jahr im Durchschnitt pro Schüler etwa 2.300 EUR ein, insgesamt sind das rund 15 Mio. EUR allein bei den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Rechnet man die beruflichen Schulen dazu, erhöht sich derEntlastungseffekt auf mehr als 30 Mio. EUR im Jahr.

Diese Lücke müssen die privaten Schulen durch Eigenleistungen oder Drittmittel und die Eltern durch Schulbeiträge schließen. In der Regel geben private Schulen nicht mehr Geld pro Schüler aus, als die staatlichen. Sie setzen das Geld nur anders ein. In einigen Bundesländern wie etwa Hamburg gibt es sogar Regelungen, die die Ausgaben von Ersatzschulen nach oben begrenzen.

Während der sog. Wartefrist nach Gründung einer Ersatzschule bekommt die neue Schule gar keine finanziellen Zuwendungen. In diesem Zeitraum, der je nach Bundesland zwischen zwei und fünf Jahren liegt, spart das Land die Kosten vollständig ein, die sonst angefallen wären, wenn diese Schülerinnen und Schüler eine staatliche Schule besuchen würden. Gerechter wäre eine Finanzierung wie im Bereich der Kindertagesstätten oder anhand von Bildungsgutscheinen wie in den Niederlanden. Dort kann sich jeder Schüler seine Schule aussuchen. Die Schulen, ob in kommunaler oder freier Trägerschaft, erhalten für jeden Schüler das gleiche Budget. Schulbeiträge müssen dadurch nicht mehr erhoben werden. Dieser Wettbewerb der Schulen zu gleichen Bedingungen führt zu einem besseren Unterricht für Alle.
 

Literaturhinweis


  • Bernd Eisinger, Peter K. Warndorf, Jochen Feldt "Analyse der Kostenstrukturen öffentlicher Schulen - Eine Untersuchung für das Land Mecklenburg-Vorpommern" (2008), 154 Seiten, br., 14,90 EUR, ISBN 978-3-8309-1985-8.