Schwerin, 5. Juni 2025 – Der Verband Deutscher Privatschulen Nord e.V. (VDP Nord) begrüßt die modifizierte 9. Verordnung zur Änderung der Privatschulverordnung für die Schuljahre 2022/23 bis 2024/25, in der die neu berechneten Kostensätze für die Finanzhilfe der freien Schulen rückwirkend bis zum Schuljahr 2022/23 in Kraft gesetzt und die ursprünglich fehlerhaft berechneten Kostensätze korrigiert werden.
„Die Regierung hat Wort gehalten und die Finanzhilfesätze auf Wunsch der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen überprüft und korrigiert. Durch die rückwirkende Korrekturrechnung hat sich die Finanzhilfeausstattung der freien Schulen in M-V für die meisten Schulformen und Bildungsgänge, vor allem die Gymnasien, gegenüber der ersten Berechnung verbessert, die zuvor mit stark gesunkenen Kostensätzen konfrontiert waren. Die Bildungsgänge der Kranken- und Altenpflegehilfe und der Diätassistenten erfuhren nach der Korrektur der Kostensätze jedoch einen geringeren Anstieg, der nach aktueller Rechtslage zu mehrjährigen Rückforderungen geführt hätte. Es ist politisch richtig und konsequent, auch für diese Bildungsgänge keine Rückforderungen zu stellen, zumal der Landtag dies für solche Konstellationen für die Zukunft im neuen Schulgesetz ausschließt." erklärt Christian Schneider, Geschäftsführer des Privatschulverbands Nord. "Die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen, in der die kirchlichen Schulträger, die Waldorfschulen und die Schulen im Verband Deutscher Privatschulen zusammenarbeiten, bedankt sich bei der Ministerin und den Landtagsfraktionen für die Anerkennung der Problemlage und die Lösungsbereitschaft im Interesse der Schülerinnen und Schüler.“
In dem Entwurf der 10. Verordnung zur Änderung der Privatschulverordnung für das Schuljahr 2025/26 werden die Kostensätze mit der entsprechenden für das Schuljahr 2025/2026 geltenden Tarifsteigerung für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Jahr 2024 entsprechend der schulgesetzlichen Regelungen erhöht. Erstmals wird in den Kostensätzen zudem ein zusätzlicher Versorgungszuschlag (Beamtenfaktor) berücksichtigt, der Bestandteil der Einigung mit der Landesregierung nach Vorlage des ursprünglichen Kostensatz-Gutachtens 2023 war. Der Landtag hatte diese Maßnahmen in dem im März verabschiedeten Schulgesetz beschlossen, um die Versorgungrücklagen für die aufwachsende Zahl der verbeamteten Lehrer an staatlichen Schulen, für die keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, schulformgenau besser in der Finanzhilfe abzubilden. Auch trifft die 10. Privatschulverordnung Regelungen zur Berechnung und Auszahlung der fördersatzanteiligen Inflationsausgleichsprämie, die ebenfalls Bestandteil der Einigung zwischen Landesregierung und freien Schulen im November 2024 war.
Rund 26.300 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern besuchen eine der 83 allgemeinbildenden oder 41 beruflichen Schulen in freier Trägerschaft. Landesweit liegt der Anteil der Schüler an freien Schulen in der Allgemeinbildung bei rund 12,6 Prozent, in der beruflichen Bildung bei 15,3 Prozent. Am höchsten ist er in Greifswald (35%), Schwerin (27%), Rostock (24,6%) und Neubrandenburg (20,4%).