Berlin, 09. Juli 2025 - Am kommenden Freitag berät der Deutsche Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. In seiner aktuellen Stellungnahme fordert er, im weiteren Verfahren eine gleichberechtigte Beteiligung freier Schulträger verbindlich sicherzustellen. Keine Investitionen ohne Gleichbehandlung Freie Schulen – darunter Ersatzschulen, Pflegeschulen und Schulen im Sozial- und Gesundheitswesen – sind integraler Bestandteil der kommunalen Bildungsinfrastruktur und übernehmen öffentliche Bildungsaufgaben. Dennoch wurden sie in der Vergangenheit bei ähnlichen Förderprogrammen oftmals faktisch ausgeschlossen, obwohl Trägerneutralität bei der Mittelvergabe vor gesehen war. Gründe hierfür waren unter anderem fehlende Antragsberechtigung, das Erfordernis kommunaler Zustimmung oder intransparente Vergabeverfahren vor Ort. Eine Wiederholung dieser strukturellen Benachteiligung müsse laut VDP zwingend vermieden werden.

VDP fordert klare gesetzliche Regelungen

• Eigenständiges Antragsrecht: Freie Schulträger müssen in die Lage versetzt werden, eigenständig und unmittelbar Fördermittel zu beantragen. Nur so kann eine echte Trägerneutralität erreicht werden. Die Abhängigkeit vom politischen Willen einzelner Kommunen widerspricht dem Ziel der Gleichbehandlung.

• Verbindliche Gleichbehandlung: Gesetz und Verwaltungsvereinbarung müssen die gleichwertige Berücksichtigung freier Schulen klar regeln – orientiert am Vorbild des DigitalPakt Schule. Dabei sind insbesondere der Schüleranteil freier Schulen und bestehende strukturelle Benachteiligungen zu berücksichtigen.

• Anerkennung eigener Kofinanzierung: Freie Träger müssen ihre Eigenmittel unabhängig von kommunaler Beteiligung einbringen können.

„Ohne klare gesetzliche Vorgaben bleibt die Gleichbehandlung freier Schulen ein Lippenbekenntnis – dabei ist sie verfassungsrechtlich geboten und bildungspolitisch zwingend“, betont Dagmar Mager, Präsidentin des VDP. Verfassungsauftrag ernst nehmen Der VDP erinnert daran, dass der 2019 überarbeitete Artikel 104c Grundgesetz ausdrücklich auch Schulen in freier Trägerschaft als Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur nennt. Die Bundesregierung sei daher verfassungsrechtlich verpflichtet, diese bei der Ausgestaltung gleichwertig zu berücksichtigen. „Die öffentliche Verantwortung für Bildung endet nicht bei der Trägerschaft – Investitionen müssen alle relevanten Bildungseinrichtungen erreichen“, betont Dagmar Mager. Der VDP bietet ausdrücklich an, sich konstruktiv in die weiteren Abstimmungen mit Bund und Ländern einzubringen.

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Jenny Knoop - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.